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   OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09   

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OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09 (https://dejure.org/2010,68423)
OLG München, Entscheidung vom 17.06.2010 - 29 U 3867/09 (https://dejure.org/2010,68423)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 29 U 3867/09 (https://dejure.org/2010,68423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Markenrecht: Markenübertragung während des Verletzungsverfahrens; Zweck einer Defensivmarke und rechtserhaltende Benutzung bei fehlender Schutzfähigkeit; Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "VENICE" und "WENICE" bei Schuhwaren bzw. Bekleidungsstücken und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 22 - LOTTOCARD m. w. N.; GRUR 2008, 616 - Tz. 10 - Akzenta).

    Der angesprochene Verkehr muss die Benutzung des Kennzeichens ferner zumindest auch als Unterscheidungszeichen für die Ware oder Dienstleistung ansehen (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 22 - LOTTOCARD m. w. N.) Das ist dann der Fall, wenn das Zeichen als Herkunftshinweis für das beworbene Produkt verstanden wird (BGH GRUR 2005, 1047- Tz.18 - OTTO).

    46 Eine rechtserhaltende Benutzung ist auch nicht - wie die Beklagte meint - schon deshalb zu verneinen, weil der Begriff "Venice" für die fraglichen Waren generell beschreibend, deshalb nach § 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG nicht eintragungsfähig und eine erfolgte Markeneintragung nach § 50 MarkenG zu löschen sei (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 24 - LOTTOCARD).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf die maßgeblichen inländischen Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder auf normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der betroffenen Waren wirkt (EuGH GRUR 2006, 411ff. - Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla), die eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnehmen und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achten (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 26 - airdsl; GRUR 2009, 484 ff. - Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX).

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in bildlicher Hinsicht ist außerdem davon auszugehen, dass bei einem Wort-/ Bildzeichen neben dem Wortbestandteil auch die Bildbestandteile dessen Gesamteindruck mitprägen, sofern es sich nicht um eine nichtssagende Graphik handelt (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 27 - airdsl; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (st. Rsp.; EuGH Urteil vom 3. September 2009, Rs. C-498/07 P - Tz. 38 - La Española; GRUR 2006, 413 ff. - Rn. 17 - ZIRH/SIR; GRUR 1998, 387 - Rn. 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2009, 484 ff. - Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2008, 719 ff. - Rn. 18 - idw Informationsdienst Wissenschaft; GRUR 2008, 258 - Tz. 20 - INTERCONNECT/ T-InterConnect; GRUR 2007, 321 ff. - Rn. 18 - COHIBA; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf die maßgeblichen inländischen Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder auf normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der betroffenen Waren wirkt (EuGH GRUR 2006, 411ff. - Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla), die eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnehmen und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achten (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 26 - airdsl; GRUR 2009, 484 ff. - Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 22 - LOTTOCARD m. w. N.; GRUR 2008, 616 - Tz. 10 - Akzenta).

    Der gesamte Benutzungszeitraum muss - da nur die Scheinbenutzung auszuschließen ist - nicht lückenlos abgedeckt werden (BGH GRUR 2008, 616 - Tz. 23 - Akzenta).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob die Klagemarke durch die im Katalog auf den Waren der Oberbekleidung abgebildete Marke "pure ..." überhaupt rechtserhaltend im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR 2008, 343 ff. - Tz. 86 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM) benutzt worden ist.

    Zu den ernsthaften geschäftlichen Verwendungen gehören dagegen solche, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren und Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (vgl. EuGH GRUR 2008, 343 ff. - Rn. 72 - Bainbridge; GRUR 2006, 582 - Rn. 70 - VI-TAFRUIT; BGH GRUR 2006, 152, 154 - Tz. 21 - GALLUP).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    a) Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rsp.; vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff. - Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922 - Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff. - Rn. 13 - TOSCA BLU; 2004, 241, 243 - GeDIOS).

    Stehen sich Waren gegenüber, ist in die Beurteilung mit einzubeziehen, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 2006, 941, 941 - TOSCA BLU).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Zu den ernsthaften geschäftlichen Verwendungen gehören dagegen solche, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren und Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (vgl. EuGH GRUR 2008, 343 ff. - Rn. 72 - Bainbridge; GRUR 2006, 582 - Rn. 70 - VI-TAFRUIT; BGH GRUR 2006, 152, 154 - Tz. 21 - GALLUP).

    a) Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rsp.; vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff. - Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922 - Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff. - Rn. 13 - TOSCA BLU; 2004, 241, 243 - GeDIOS).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Ortsbezeichnungen, die beim Verkehr eine positiv besetzte Vorstellung zwischen diesem Ort und bestimmten Waren oder Dienstleistungen verknüpfen können als geografische Herkunftsangaben schutzunfähig sein (EuGH GRUR 1999, 723 - Tz. 29-31 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    Da es sich um ein eingetragenes Zeichen handelt, hat der Senat allerdings bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft von der Schutzfähigkeit des Zeichens auszugehen und ist an die Eintragung der Klagemarke gebunden (BGH GRUR 2007, 780 - Tz. 19 - Pralinenform m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
    ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 20 U 108/01

    Wirkung eines türkischen Begriffs als Marke

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

  • EuGH, 27.01.2004 - C-259/02

    La Mer Technology

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 113/95

    "SAM"; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung

  • EuG, 08.03.2005 - T-32/03

    Leder & Schuh / OHMI - Schuhpark Fascies (JELLO SCHUHPARK)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    Mit Defensivmarken werden von Rechtsprechung und Literatur in Deutschland Marken bezeichnet, die der Markeninhaber eintragen lässt, um den Schutzbereich einer eingetragenen und benutzten Marke abzusichern oder auszuweiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383, 384 - BMW-Niere; OLG München, Urteil vom 17. Juni 2010 - 29 U 3867/09, juris Rn. 39; Fezer aaO § 3 Rn. 37).
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